Zeitreise.
Der Bayerische Feuerversicherungsverband auf Erfolgskurs.
Die Resonanz auf den neu eingerichteten Bayerischen Feuerversicherungsverband war immens: Bereits zum 1. Februar 1921 waren ihm mehr als 300 juristische Personen des öffentlichen Rechts, Gemeinden und Gemeindeverbände, Kirchenstiftungen, gemeinnützige Vereine und Anstalten beigetreten.
Geschäftsgebiet Pfalz.
Der Tod von Kurfürst Maximilian III. Joseph am 30. Dezember 1777 in München bescherte dem pfälzischen Kurfürsten Karl Theodor im Rahmen der bayerischen Erbfolge die bayerische Kur. Damit war die seit 448 Jahren währende Teilung der wittelsbachischen Länder in ein pfälzisches und ein bayerisches Territorium aufgehoben.
Der zweite Weltkrieg und seine Folgen – eine schwierige Zeit, auch für die Bayerische Versicherungskammer.
Zum Zeitpunkt der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 waren die Rechtsgrundlagen für die Bayerische Versicherungskammer und ihre einzelnen Anstalten in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen unübersichtlich festgehalten.
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Frischer Wind: Der Aufschwung macht sich zunehmend bemerkbar.
Die Anstalten der Bayerischen Versicherungskammer befanden sich in der amerikanischen Besatzungszone und unterlagen einer Vermögenssperre. Die Währungsumstellung brachte eine Fülle von zusätzlichen Sorgen und Arbeiten mit sich. Aber glücklicherweise geriet keine der Anstalten dadurch ins Wanken. Produktneuerungen und Verbesserungen des bestehenden Versicherungsschutzes der Kommunen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, ergänzt durch besondere Serviceleistungen, zeichneten die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts aus.
In den gut hundert Jahren unserer Geschichte haben wir viele gesellschaftliche und technologische Veränderungen mitgetragen. So waren in den vergangenen Jahrzehnten insbesondere Themen wie Energieversorgung, Kläranlagen oder Mülldeponien, interkommunale Zusammenarbeit, Privatisierung und gemeindliche Haftung auf unsere Agenda gesetzt. Bei den derzeit aktuellen Themen rund um die Digitalisierung begleiten und unterstützen wir unsere Versicherten mit wirtschaftlichen Lösungen. Wir übernehmen mit der Beihilfeablöseversicherung die Fürsorgeleistungen der Kommune als Arbeitgeber bei Krankheit und Pflege. Und auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge bieten wir passgenaue Versicherungsprodukte an.
Wie alles begann…
Die Wurzeln unseres heutigen Konzerns Versicherungskammer reichen zurück bis ins Jahr 1811. In diesem Jahr bündelte König Maximilian I. Joseph alle damals in Bayern bestehenden Brand-Assekurations-Gesellschaften in der Bayerischen Landes-Brandversicherungsanstalt.
1875 wurde diese durch ein Gesetz König Ludwigs II. von Bayern in die Verwaltung einer zentralen Staatsbehörde übergeben: Der königliche Erlass begründete die Errichtung einer Königlich Bayerischen Brandversicherungskammer. Im Laufe der Jahre kamen weitere Anstalten, so auch der Bayerische Feuerversicherungsverband als Nukleus der Kommunalversicherung unter das Dach der Bayerischen Brandversicherungskammer, die später in Bayerische Versicherungskammer umbenannt wurde.
Aufgrund der Notwendigkeit, neben kommunalen Gebäuden auch Mobiliar zu versichern, regelte das Gemeindebeamtengesetz vom 15. Juli 1916, dass die Bayerische Versicherungskammer mit Genehmigung der Staatsregierung gemeindliche Versicherungsverbände aller Art in ihre Verwaltung nehmen kann. Zu diesen Verbänden gehören außer Gemeinden auch andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Vereine und Anstalten. Dies ermöglichte uns, auch in der Folgezeit weitestgehend alle Zweige der Individualversicherung anzubieten.
Druckreif, aber nicht startklar.
So gaben wir in den Zeitschriften „Der bayerische Bürgermeister“ und „Mitteilungen für die öffentliche Feuerversicherungsanstalten“ unsere Absicht bekannt, eine Unfallversicherung für Gemeindebeamte, eine Haftpflichtversicherung für Körperschaften und ihre Angestellten, eine Überschwemmungsversicherung sowie eine Mobiliarbrandversicherung in unser Portfolio aufzunehmen. Allerdings konnten wir diese Pläne aufgrund des Ersten Weltkrieges zunächst nicht umsetzen, da ein Großteil der Beamten und Angestellten zum Kriegsdienst einberufen worden war.
Kommunalversicherung? Eine Idee, die Anklang findet.
Wenige Monate nach dem Ende des Ersten Weltkrieges richteten wir im März 1919 ein Rundschreiben an den Bayerischen Städtebund, den Verband der Landgemeinden in Bayern und den Landesverband bayerischer Städte- und Marktgemeinden.
In diesem Schreiben erkundigten wir uns, ob ein als Gegenseitigkeitsanstalt von Gemeinden, Distrikten, Kirchengemeinden, Stiftungen und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu errichtender Bayerischer Feuerversicherungsverband auf Zustimmung stoße – zur Versicherung des beweglichen Eigentums seiner Mitglieder gegen Brand. Zudem veröffentlichten wir diese Abfrage auch in der Bayerischen Staatszeitung.
Im Dezember 1919 meldete der Bayerische Städtebund, dass dreißig Städte eine Gründung des Feuerversicherungsverbandes begrüßen würden, fünf Städte noch unentschlossen seien und die Städte München und Rothenburg die Gründung ablehnen würden. Noch im gleichen Monat wurde den Städten der Satzungsentwurf zur Verfügung gestellt und bereits im Frühjahr des Jahres 1920 zeigte auch der Verband der Landgemeinden Bayerns Interesse an einer Mitgliedschaft.
Gegenwind von privater Seite.
Doch nicht alle zeigten sich glücklich über die geplante Entwicklung eines Bayerischen Feuersicherungsverbands. So kritisierte ein führendes bayerisches Feuerversicherungsunternehmen am 3. März 1920 in einem Schreiben an das Bayerische Staatsministerium des Innern, dass die geplante Anstalt das Geschäft der Privatversicherer untergrabe und die Begründung einer solchen Einrichtung ohne Befragung der Volksvertretung auch rechtlich nicht haltbar sei. Fast zeitgleich wurde eine ähnliche Anfrage im Bayerischen Landtag eingebracht.
Jedoch waren bei uns zu diesem Zeitpunkt bereits genügend Anmeldungen eingegangen und die Rechtsgrundlage durch das Gemeindebeamtengesetz sichergestellt. So beantragten wir am 4. Mai 1920 die Genehmigung der Satzung des Bayerischen Feuerversicherungsverbandes sowie die Verleihung der Eigenschaft als juristische Person des öffentlichen Rechts. Rund zwei Monate später, am 10. Juli 1920, wurde die Gründung des Bayerischen Feuerversicherungsverbandes vom Bayerischen Staatsministerium des Innern beschlossen.
Der Bayerische Feuerversicherungsverband auf Erfolgskurs
Die Resonanz auf den neu eingerichteten Bayerischen Feuerversicherungsverband war immens: Bereits zum 1. Februar 1921 waren ihm mehr als 300 juristische Personen des öffentlichen Rechts, Gemeinden und Gemeindeverbände, Kirchenstiftungen, gemeinnützige Vereine und Anstalten beigetreten.
Anfangs beschränkte sich der Versicherungsschutz auf bewegliche Sachen. Am 26. August 1921 wandelte sich die Assekuranz zum Bayerischen Versicherungsverband, mit deutlich erweiterten Aufgaben: Am 1. Oktober 1921 wurden Haftpflichtversicherungen angeboten und ab 1922 Kassen- und Kreditversicherungen. Mit dem technologischen Fortschritt versicherte der Verband ab 1925 auch Fahrzeuge. Mit Blick auf das Gemeinwohl konnten seit diesem Jahr auch Volks- und Berufsschulen Unfälle absichern, 1926 kamen Waldversicherungen dazu. Insgesamt also wurde in dieser Zeit der Grundstein für die Schaden- und Unfallversicherungen der Kommunen gelegt. Dieser trägt bis heute: Wir sind die Kommunalversicherung im Geschäftsgebiet Bayern und Pfalz. Dabei ist das Geschäftsgebiet historisch begründet.
Geschäftsgebiet Pfalz.
Der Tod von Kurfürst Maximilian III. Joseph am 30. Dezember 1777 in München bescherte dem pfälzischen Kurfürsten Karl Theodor im Rahmen der bayerischen Erbfolge die bayerische Kur. Damit war die seit 448 Jahren währende Teilung der wittelsbachischen Länder in ein pfälzisches und ein bayerisches Territorium aufgehoben.
1802 verlor das Haus Wittelsbach seine linksrheinischen Besitzungen. Auf dem Wiener Kongress 1815, der nach der Niederlage Napoleons die territoriale Aufteilung Europas neu ordnete, erhielt das Königreich Bayern einen Teil der linksrheinischen ehemaligen pfälzischen Gebiete zugesprochen.
1945 wurde die Pfalz aus der bayerischen Verwaltung gelöst und gehört seit 1946 (bis 2000 als Regierungsbezirk) zum Land Rheinland-Pfalz.
Am 1. Oktober 1890 wurde die pfälzische Brandversicherungsanstalt mit der Anstalt im rechtsrheinischen Bayern vereinigt.
Trotz wirtschaftlicher Herausforderungen: Das Geschäft nimmt weiter Fahrt auf.
Sowohl der Feuerversicherungsverband als auch später der Bayerische Versicherungsverband hatten ihr Geschäft ohne Betriebskapital aufgenommen.
Insbesondere die Inflationsjahre waren hart, da die Beiträge wegen des Währungsverfalls innerhalb kürzester Zeit zerrannen, während die Entschädigungen aufgrund der fortschreitenden Geldentwertung regelmäßig deutlich über den Beitragseinnahmen lagen. Dank einer beweglichen Versicherung auf Goldmarkbasis konnte die Abteilung Fahrnisversicherung die Inflation sicher überstehen. So ging der Verband nicht mit entwerteten Papiermarkversicherungen, sondern mit einem erheblichen und abgesicherten Versicherungsbestand in das Jahr 1924.
Erfolg und seine Neider.
Besonders gut entwickelte sich die Haftpflichtversicherung: Lag die Zahl der versicherten Körperschaften im Jahr 1921 noch bei 179, stieg diese bis 1930 auf stolze 14.251 an. Zudem sorgte die Einführung der Unfallversicherung dafür, dass aufgrund besonderer Vereinbarungen weitere Kreise in den Versicherungsschutz aufgenommen werden konnten. Hierzu zählten etwa sämtliche Geistliche und Kirchengemeindeangestellte der katholischen und evangelischen Kirchengemeinden Bayerns (ca. 100.000 Personen). Erstmals und ausschließlich bot der Bayerische Versicherungsverband eine Kirchenbesucher-Unfallversicherung an. Sämtliche Diözesen Bayerns deckten mit einem Vertrag von 1930 alle Gäste der katholischen Kirche gegen Unfälle beim Kirchenbesuch ab.
Diese Betriebsausdehnung sorgte erneut für Unmut bei den Wettbewerbern. Dieser Konflikt betraf vor allem im Bereich der Versicherungswirtschaft den Bayerischen Versicherungsverband. Der deutschlandweite Streit wurde am 1. Juli 1927 durch ein Verständigungsabkommen beigelegt. Allerdings blieben die Verhältnisse in Bayern auch in der Folgezeit noch angespannt.
Der zweite Weltkrieg und seine Folgen – eine schwierige Zeit, auch für die Bayerische Versicherungskammer.
Zum Zeitpunkt der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 waren die Rechtsgrundlagen für die Bayerische Versicherungskammer und ihre einzelnen Anstalten in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen unübersichtlich festgehalten.
Diese wurden am 7. Dezember 1933 in einem Gesetz über das öffentliche Versicherungswesen zusammengefasst. Der Vorschlag, die einzelnen Verordnungen in einem einheitlichen Gesetz zu bündeln, stammte vom damaligen Präsidenten Hans Otto Schmitt und stieß bei den zuständigen bayerischen Ministerien auf Zustimmung. Lediglich das vom Bayerischen Staatsministerium des Innern über das beabsichtigte Gesetz informierte nationalsozialistische Reichswirtschaftsministerium bereitete Schwierigkeiten. In dessen Beschluss vom 3. November 1933 (I B 208134/33) steht: „irgendeine Notwendigkeit, zum Besten der Versicherungsinteressen neben der privaten Versicherung eine öffentliche Versicherung aufzuzeichnen, kann ich nicht erkennen.“
Öffentlich gleich unerwünscht.
In einer Aktennotiz äußerte sich Präsident Schmitt dazu wie folgt: „Alle Aufklärungen wurden mit dem Einwand abgetan, der Herr Reichswirtschaftsminister wünsche in vollem Einvernehmen mit dem Führer, die freie, von der öffentlichen Hand nicht behinderte Entwicklung der Privatversicherung. Das Ziel müsse der allmähliche Abbau und die Beseitigung der öffentlich-rechtlichen Versicherungen sein. Von einer Erweiterung solcher bestehenden Versicherungen oder auch nur eine rechtliche Ausweitung zwecks Anpassung an einen tatsächlichen Zustand könne keine Rede sein.“
Die ersten Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg waren gekennzeichnet durch personelle Einbußen, da ein großer Teil der eingearbeiteten Fachkräfte fehlte.
Die 1990er Jahre: ganz im Zeichen des Wandels.
Der Versicherungssektor veränderte sich zu Beginn der 90er Jahre stark. Besonders die Liberalisierung des EG-Binnenmarkts und der Wegfall des Monopols der Bayerischen Landesbrandversicherung verlangten nach einer Umstrukturierung des Unternehmens.
Im Mai 1994 wurde im Ministerrat eine folgenreiche Entscheidung gefällt: Der Freistaat sollte sich künftig vollständig aus den Versicherungsunternehmen der Bayerischen Versicherungskammer und damit auch aus dem Bayerischen Versicherungsverband zurückziehen. Somit war der Grundstein für die Entstaatlichung des Versicherungsbereichs gelegt und eine erfolgreiche Umstrukturierung für Versicherungsnehmer, Mitarbeiter und Eigentümer nahm ihren Lauf.
Wertvoll für die kommunale Familie.
1995 wurden Nägel mit Köpfen gemacht: Für rund 2,5 Milliarden DM verkaufte der Freistaat Bayern die Anstalten der Bayerischen Versicherungskammer an den Bayerischen Sparkassen- und Giroverband sowie den Sparkassen- und Giroverband Rheinland-Pfalz. Den Erlös aus dem Verkauf konnte die Staatsregierung anlegen und unterstützt damit durch kulturelle Projekte, Umweltanliegen und soziale Infrastruktur bis heute die kommunale Familie. An die Stelle der Bayerischen Versicherungskammer trat ab dem 1. Juli 1995 die Holding Versicherungskammer Bayern – Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts.
Neue Strukturen in der Versicherungskammer.
Auch im Unternehmen selbst brachte der Verkauf zahlreiche Veränderungen mit sich: Das Amt des Präsidenten beispielsweise gab es fortan nicht mehr. An seine Stelle trat der Vorstand der Versicherungskammer Bayern.
Mit den Sparkassen erweiterte sich das Vertriebsnetz für die Versicherungskammer enorm. 1997 nahm schließlich die Versicherungskammer Bayern Konzern-Rückversicherung AG ihre Tätigkeit auf, die Umwandlung der Bayern-Versicherung in eine Aktiengesellschaft und ihre Eingliederung in den Konzern im Jahr 1999 waren weitere Bausteine der Neustrukturierung des Unternehmens. Im Jahr 2000 wurde die Bayerische Beamtenkrankenkasse in die neu gegründete Holding Consal Beteiligungsgesellschaft eingebracht. Seither können wir auf ein stetiges Wachstum zurückblicken.
Hansjörg Christmann,
Altlandrat Dachau
100 Jahre Kommunalversicherung Bayern
Im November 2O2O
Herzlichen Glückwunsch der Kommunalversicherung der Versicherungskammer Bayern zum 100. Geburtstag! 37 Jahre durfte ich sie als Dachauer Landrat aktiv begleiten. Der Bezug zur Kommunalversicherung und der damaligen Bayernversicherung ergab sich vor allem durch meinen unmittelbaren Vorgänger, Dr. Hubert Pestenhofer, der 1977 in den Vorstand der Bayernversicherung wechselte – wir hatten guten Kontakt. ln der Sache war die Kommunalversicherung über die Jahre vor allem ein seriöser und fairer Partner, auch wenn es manchmal unterschiedliche lnteressenlagen gab.
Das gemeinsame Ziel, die öffentliche Verwaltung korrekt und überprüfbar zu gestalten, oft ging es ja um Verwaltungsfehler, führte immer wieder zu gemeinsamem Erfolg. Als sich 1995 die Chance der Übernahme der Versicherungskammer durch die Bayerischen Sparkassen ergab, war es deshalb zwingend, sie zu nutzen und damit das öffentlich-rechtlichen Sparkassenwesen und das öffentliche Versicherungswesens zu stärken.
Von 1995 bis 2014 durfte ich als ehrenamtlicher Sparkassenpräsident im Verwaltungsrat der Kammer arbeiten. Bereits damals gab es deutliche Signale der EU aus Brüssel, dass öffentlich-rechtliche Strukturen wie auch das genossenschaftliche Wesen kein geliebtes politisches Ziel für Brüssel sind. Ein Zusammenwirken von Sparkassen und Genossenschafts-, Raiffeisen- und Volksbanken war deshalb ein deutliches und starkes Signal.
Leider haben so manche föderative Egoismen im Lauf der Zeit Weiterentwicklungen verhindert. Trotzdem hat sich die Versicherungskammer mit der Kommunalversicherung großartig entwickelt. Wir verdanken dies vor allem, das ist meine Bewertung, der Kontinuität in der Führung der Versicherungskammer.
Mit den Herren Heinz Prokop, Friedrich Schubring-Giese und heute Herrn Dr. Frank Walthes wurde große Kontinuität und Stabilität gewahrt. Zwar hat sich auch die Versicherungswelt, nicht erst seit der Finanzkrise 2009, gewaltig verändert, doch die Kommunalversicherung wie die gesamte Versicherungskammer haben, in Abstimmung mit ihren Eignern, immer innovative Wege gefunden – und sind sie auch gegangen.
Dass dies auch in Zukunft gelingt, wünsche ich vor allem der Kommunalversicherung, die bayerische kommunale Familie braucht sie. Und natürlich wünsche ich das auch der Versicherungskammer Bayern.
Auf eine gute Zukunft!
Hansjörg Christmann
Altlandrat
Interview mit Walter Lechner,
Mitglied des Vorstands der Versicherungskammer Bayern a. D.
1. Was waren bedeutende Ereignisse und Herausforderungen in lhrer Amtszeit als Vizepräsident der Bayerischen Versicherungskammer und als Vorstand der Versicherungskammer Bayern im Zusammenhang mit der Kommunalversicherung?
Im ersten Halbjahr 1995 im Vorfeld der Privatisierung war ich noch mit der Leitung eines Projekts beschäftigt, mit dem die Organisation der Kompositversicherung nach Kundengruppen vorbereitet werden sollte. Umgesetzt wurde eine solche Organisation dann in der neuen VKB. Mit die erste Amtshandlung als VP war die Sanierung der Verträge der Diözesen gemeinsam mit dem Betreuungsaußendienst. Der BVV hat mit anderen Kommunalversicherern Aufbauhilfe für einen eigenen Kommunalversicherer auf Gegenseitigkeit der neuen Bundesländer (OKV) geleistet. Bis zum Ausscheiden der „Geburtshelfer“ habe ich im Aufsichtsrat mitgearbeitet.
Eine große Herausforderung in meinem letzten Dienstjahr war die Regulierung des Eishallenunglücks von Bad Reichenhall im Januar 2006 wegen der tragischen Häufung der Todesfälle mit vielen Kindern und des großen Medienechos. Die VKB kann von sich sagen, dass sie so schnell wie es nur ging und so großzügig wie möglich reguliert hat.
2. Was hat aus Sicht des Hauses für die Privatisierung der Bayerischen Versicherungskammer im Jahr 1995 gesprochen?
Struktur und Rechtsrahmen der „BVK- Gruppe“ waren nicht mehr zeitgemäß. Zum einen waren in Verwaltung einer Staatsbehörde hoheitliche Funktionen bei den Versorgungsanstalten mit wettbewerblicher Tätigkeit bei den Versicherern in einer Weise gebündelt, wie es zu Recht in Deutschland einmalig war. Für die Lenkung eines Versicherungskonzerns, wie es der Versicherungsteil der BVK eigentlich war, war eine Präsidialverfassung ungeeignet. De jure lag alle Entscheidungsgewalt in einer Hand, während die Leiter der operativen Einheiten nur Verhinderungsvertreter waren. Untragbar waren aber auf Dauer im Wettbewerb die Fesseln, die das Laufbahn- und Besoldungsrecht des öffentlichen Dienstes der BVK anlegte. Das Anciennitätsprinzip und der Stellenkegel sowie Grundsätze der Gleichbehandlung liefen dem Leistungsprinzip zuwider, führten zum Verlust von Leistungsträgern und verhinderten vor allem die Gewinnung von Spitzenkräften vom Markt mit ihrem Know-how. Mit bescheidenen Leistungszuschlägen war dagegen wenig auszurichten.
3. Was hat lhnen an lhrer Arbeit bei der Versicherungskammer Bayern besonders Freude bereitet?
Ich will die Antwort nicht auf die VKB beschränken, sondern beziehe meine 20 Jahre bei der BVK mit ein, weil sich ein guter Teil positiver Unternehmenskultur auch nach der Privatisierung erhalten hat. Auch danach ist der Konzern ein soziales, mitarbeiterorientiertes Unternehmen geblieben. Die bemerkenswerte Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der Mitarbeiter in der „alten“ Kammer wurde durch Führen mit Zielvereinbarungen erhalten. Der unglaublich reibungslose Übergang aus der behördlichen in die private Arbeitswelt ohne Konflikte verdankt sich der großen Unternehmenstreue der Belegschaft und ihrem großen Vertrauen in die Leitung. Als „Kämmerling“ im Vorstand war ich den Kollegen von außen sehr dankbar, dass sie dies als wichtigen Aktivposten erkannt und bei allen Entscheidungen wertgeschätzt haben.
Besondere Freude bereitet hat mir wie allen anderen nach dem Wegfall des Brandversicherungsmonopols 1994 die Treue unserer Kunden und das Wachstum des Geschäfts und eine stabile Ertragskraft, mit der wir die Erwartungen unserer – kommunalen! – Investoren erfüllen konnten. Auch die Konsolidierung der öffentlich-rechtlichen Krankenversicherer unter dem Dach der Consal gehört dazu, weil sie unsere Position im Versicherungsmarkt gestärkt hat.
Freude gemacht hat auch die Repräsentanz der VKB nach außen, in Gremien, bei Ehrenamtsorganisationen oder sozialen Aktivitäten wie „Sternstunden“ und die Auftritte bei unserem Nachwuchs. Das gute kollegiale Miteinander im Vorstand soll nicht vergessen werden, denn das gibt es nicht so leicht woanders.
Wir danken Ihnen für das Interview.
Die Versicherungskammer Bayern heute.
Heute ist der Konzern Versicherungskammer der größte öffentliche Versicherer und einer der 10 größten Erstversicherer in Deutschland. Als einer der größten Kommunalversicherer Deutschlands sind wir Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK).
Über dieses Gremium beobachten und begleiten wir die Gesetzgebung, arbeiten in DIN-Ausschüssen mit und entwickeln Schadenverhütungsempfehlungen zu kommunalen Haftungsthemen.
Zusätzlich sind wir Mitglied des bereits am 1. Oktober 1923 gegründeten Rückdeckungsverbandes, dem Allgemeinen Kommunalen Haftpflichtschaden-Ausgleich (AKHA). Dieser Verband unterstützt seine Mitglieder bei abrechnungs- und versicherungsrechtlichen Aspekten der Kommunalversicherung.
Nähe überdauert die Zeiten.
In den 100 Jahren Kommunalversicherung haben wir uns den Kommunen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen stets verbunden gefühlt. Die Nähe zu unseren Versicherungsnehmern ist seit jeher unsere große Stärke. Durch unsere regionale Betreuung sind wir vor Ort verwurzelt. Der Austausch und die Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden in Bayern und der Pfalz sowie den sonstigen öffentlich-rechtlichen Verbänden sind uns wichtig. Diese Verbundenheit bleibt auch in Zukunft Richtschnur unseres Handelns.
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