In guten Händen.
Sicherheit in allen
Versicherungsfragen.
Wir geben Ihnen einen Einblick in unser umfangreiches Produktspektrum und zeigen, wohin die Reise in der Schaden- und Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung geht.
Wertermittlung. Auch im Schadenfall bestens abgesichert.
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ihr Haus wird durch einen Brand oder ein Naturereignis teilweise oder sogar ganz zerstört. Sie verlieren nicht nur Ihr Eigentum, sondern müssen auch noch die Kosten für den Wiederaufbau tragen, da das Haus über die Wohngebäudeversicherung nicht ausreichend versichert war. Neben der Belastung durch die Beseitigung des Schadens entstehen Ihnen womöglich finanzielle Sorgen, die Sie Ihr weiteres Leben begleiten. mehr
Haftungsrechtliche und technische Beratung.
Im Rahmen der Kommunalen Haftpflichtversicherung bieten wir den Kommunen umfangreiche haftungsrechtliche Beratungen an. Diese eignen sich insbesondere für Präventivmaßnahmen zur Vermeidung von Haftungsrisiken im Bereich der Verkehrssicherungspflichten. mehr
Schulungen und Seminare. Wissen teilen!
Wir bieten Mitarbeitenden unserer Kunden die Möglichkeit, an Seminaren teilzunehmen. Dieses Angebot erfreut sich großer Beliebtheit: So nahmen alleine in den letzten 10 Jahren rund 4.500 Personen an über 100 Fachseminaren teil. Seminare und Schulungen werden zu unterschiedlichen Schwerpunkten angeboten:
Information und Unterstützung in Gremien und Sitzungen.
Uns ist wichtig, sowohl langjährige als auch neue Amtsinhaber zu unterstützen. Soweit gewünscht, nehmen unsere Fachleute gerne an Gremiensitzungen, etwa an Gemeinde- oder Stadtratssitzungen, oder Dienstbesprechungen, z.B. Bürgermeister-Dienstbesprechungen auf Landkreisebene, teil. mehr
Von Anfang an
bestens begleitet.
In Bayern und der Pfalz sind mehrere Zehntausend Mandatsträger als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie als Stadt-, Kreistags- und Gemeinderatsmitglieder tätig. Viele von ihnen übernahmen erstmals ein Mandat und waren von heute auf morgen mit neuen, komplexen kommunalen Aufgaben konfrontiert. mehr
Kommunale Haftpflichtversicherung.
Die Kommunale Haftpflichtversicherung schützt Kommunen und ihre Mitarbeitenden vor Schadenersatzansprüchen, die Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtansprüche geltend machen. Umfang und Inhalt dieser Versicherung wurden aufgrund der besonderen und vielfältigen Risiken, die sich durch das umfangreiche Aufgabenspektrum ergeben können, speziell für Städte und Gemeinden, Landkreise und Bezirke konzipiert. Der pauschale Versicherungsschutz umfasst den gesamten Tätigkeitsbereich der Kommunen. Neue Risiken sind grundsätzlich automatisch mitversichert und müssen nicht extra angemeldet werden. Der Versicherungsschutz für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist grundsätzlich weder durch Deckungssummen noch durch eine Jahreshöchstentschädigung begrenzt.
Kommunale Kassenversicherung.
Die Kommunale Kassenversicherung schützt vor Schäden am eigenen Vermögen der Kommune, die durch schuldhafte (fahrlässige oder vorsätzliche) Dienstpflichtverletzungen ihrer Angestellten und Ehrenamtlichen entstehen können. Zudem werden auch strafbare Handlungen eigener Bediensteter sowie Dritter (z.B. Untreue, Betrug) abgedeckt. Gerade in Zeiten knapper Kassen und einem zunehmend komplexeren Aufgabenfeld ist die Kommunale Kassenversicherung im Hinblick auf die wirtschaftliche Planungssicherheit der Kommune unverzichtbar.
Erweiterte Cyber-Deckung für Kommunen.
Haftungsrisiken und eigene Vermögensverluste durch Cyber-Kriminalität sind in der Kommunalen Haftpflichtversicherung und in der Kommunalen Kassenversicherung bereits umfassend abgesichert. Ergänzend bieten wir den Kommunen mit der erweiterten Cyber-Deckung eine explizite Versicherung gegen weiterführende Cyber-Risiken. Sie leistet auch dann, wenn kein Verschulden durch eigene Mitarbeitende vorliegt. Die Erweiterte Cyber-Deckung ersetzt Aufwände und Kosten im Zusammenhang mit Datensicherheitsverletzungen sowie bei einer Cyber-Erpressung, z.B. Forensik, Systemwiederherstellung, Krisenberatung, Benachrichtigung Betroffener sowie optional Ertragsausfall und Mehrkosten bei einer Betriebsunterbrechung.
Kommunale Sachversicherung (Gebäude und Inhalt).
Die Kommunale Sachversicherung ist unsere Lösung für Schäden an Gebäuden und deren Inhalten durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Glasbruch. Eine sinnvolle und sogar notwendige Ergänzung bietet die Elementarschadenversicherung, die Schäden durch Elementarereignisse abdeckt. Sämtliche Einrichtungen der Kommune – vom Verwaltungsgebäude bis zur Kläranlage – können in diesen Versicherungsschutz einbezogen werden.
Kommunale Kraftfahrtversicherung.
Für umfassenden Versicherungsschutz des gesamten kommunalen Fuhrparks, auch von Spezialfahrzeugen (z.B. Feuerwehr- und Müllfahrzeuge) bei einfacher Tarifstruktur sorgt unsere Kommunale Kraftfahrtversicherung. Ganz besonders zeichnet sie sich dadurch aus, dass es keine Summenbegrenzung gibt und in den meisten Fällen auf den Einwand grober Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung auch gegenüber den Fahrzeugführenden verzichtet wird.
Sondersparten wie die Dienstfahrtfahrzeug- und Rabattverlustversicherung sowie kurzfristige Versicherungslösungen für Altstoffsammlungen, Freizeitmaßnahmen und Hilfstransporte runden das Versicherungsangebot ab.
Kommunale Unfallversicherung.
Die Kommunale Unfallversicherung eignet sich besonders als Gruppenunfallversicherung, zum Beispiel für die Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren, für Ehrenamtliche in Kommunen und für Kinder im Rahmen der kommunalen Jugendbetreuung.
D&O Versicherung
(Directors & Officers Liability Insurance).
Die D&O Versicherung schützt vor Haftungsrisiken aus leitenden Funktionen in einer Gesellschaft (z.B. Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Führungskräfte). Die Deckung besteht für Haftungsansprüche an die Organmitglieder aus dem Innen- und Außenverhältnis (Eigen- und Drittschäden) für:
- gerichtliche/außergerichtliche Abwehr unberechtigter Ansprüche
- die Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche
- Zusatzkosten vor Eintritt des Versicherungsfalles (z.B. Gutachten)
Die D&O Versicherung schützt daher die Organe und mittelbar auch das Unternehmen selbst.
Elektronikversicherung.
Die Elektronikversicherung leistet umfangreichen Versicherungsschutz (Allgefahrendeckung) für alle elektronischen Anlagen und Geräte, auch bei Schäden durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit und unsachgemäße Handhabung. Die speziell für Kommunen entwickelte Elektronikversicherung bietet neben der einfachen Beitragsberechnung (nach der Einwohnerzahl) viele Vorteile, die den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren.
Maschinenversicherung.
Versicherungsschutz für unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an stationären Maschinen aller Art sowie an fahrbaren und transportablen Maschinen mit wechselndem Einsatzort bietet unsere Maschinenversicherung. Auch kann die komplette maschinentechnische Einrichtung einer Kommune, wie beispielsweise einer Kläranlage, der Wasserversorgung oder der Müllentsorgung, versichert werden.
Ausstellungsversicherung.
Unsere Ausstellungsversicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz (Allgefahrendeckung) für Museen und Ausstellungen aller Art (z.B. Kunstausstellungen, Gewerbemessen, Weihnachtsmärkte) sowie damit verbundene Transporte und Lagerungen.
Bilder sagen mehr als Worte.
Eine Übersicht der daraus entstehenden Informationskaskade und der Bündelungseffekte durch die BayernFunk-App stellt die folgende Grafik anschaulich dar:
Bauleistungsversicherung.
Die Bauleistungsversicherung schützt Bauleistungen der Kommune vor unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen an den versicherten Sachen während der Bauzeit auf der Baustelle (eingeschränkte Allgefahrendeckung). Versichert werden können Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Hochbaus (z.B. Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude und Schwimmbäder), Ingenieurbauten (z.B. Erdbehälter, Hallen und Brücken) und Baumaßnahmen des Tiefbaus (z.B. Kanalisation, Kläranlagen, Leitungsbau, Straßenbau, Tunnelbau und Wasserbau).
Waldversicherung.
Versicherungsschutz für den Waldbesitzer bei finanziellen Verlusten durch Feuer-, Blitz- und Explosionsschäden in den wertvollen Beständen und dem geschlagenen Holz bietet unsere Waldversicherung. Sie erstattet auch die Kosten, die durch Löschmaßnahmen, Abräumen und Wiederaufforsten entstehen.
Spezialversicherungen.
- Amts- und Diensthaftpflichtversicherung
- Umwelt-Haftpflichtversicherung für Anlagen nach Anhang 1 oder 2 UmweltHG
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Pauschale Vertragshaftpflichtversicherung
- Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Haftpflicht- und Unfallversicherung für die Freiwillige Feuerwehr
- Haftpflicht- und Unfallversicherung für Betriebspraktika
- Haftpflicht- und Unfallversicherung für Teilnehmer an Ferien- und Freizeitmaßnahmen
- Haftpflichtversicherung für Pflegekinder und Pflegepersonen
- Reise-Haftpflicht, Unfall- und Auslandsreise-Krankenversicherung für Jugendgruppen
- Unfallversicherungsschutz für Personen, die sich ehrenamtlich für die Kommunen engagieren, z.B. Gemeinderatsmitglieder, Verkehrslotsende, Böllerschützen und -schützinnen, Lernende in Volks- und Berufsschulen, ehrenamtliche und nebenamtliche Mitarbeitende, Kindergartenkinder, Schulkinder, etc.
- Dienstleistungsversicherung
- Schlüsselverlustversicherung
- Musikinstrumentenversicherung
- Boots- und Flusskaskoversicherung (z.B. Feuerlöschboote, Fähren)
- Autoinhaltsversicherung (z.B. für Messgeräte in Dienstfahrzeugen)
- Fahrrad- und Garderobenversicherung
- Veranstalterausfallversicherung
- Wahlhelferversicherung (Kasko- und Unfallversicherung)
Sie haben weitere Anforderungen, die Sie hier noch nicht wiederfinden? Sprechen Sie uns an. Wir finden für alles eine Lösung.
Beihilfeablöseversicherung.
Die Beihilfeablöseversicherung übernimmt die Fürsorgeleistungen der Dienstbehörde oder Institution im Krankheits- und Pflegefall. Daraus ergeben sich folgende Vorteile:
- Planungssicherheit durch Versicherungsbeiträge
- Durch einfaches Verfahren Senkung des Verwaltungsaufwandes
- Datenschutz durch anonyme Bearbeitung
In der Beihilfeablöseversicherung sind wir mit weitem Abstand der marktführende Versicherer in Deutschland. Als Arbeitgeber der beihilfeberechtigten Personen profitieren Kommunen und Kirchen gleich mehrfach durch unsere Beihilfeablöseversicherung.
Sie können bei der komplexen Thematik der Beihilfeberechnung auf unsere jahrzehntelange Expertise vertrauen. Der verlässliche Versicherungsbeitrag garantiert zudem eine vorausschauende und sichere Haushaltsplanung. Unkalkulierbare Risiken durch hohe Krankheitskosten der Beihilfeberechtigten werden verhindert – und das finanzielle Risiko, das durch die Unwägbarkeit der Gesundheitskosten entsteht, somit ausgelagert. Der Dienstherr hat die Möglichkeit, die Verwaltung online durchzuführen und erhält zudem eine Vielzahl an Informationen in unserem Extranet. Bei Fragen stehen unsere Experten den Kommunen und Kirchen wie auch den Beihilfeberechtigten jederzeit zur Verfügung. Auch die persönliche Beratung vor Ort ist Bestandteil unseres Serviceangebotes. So können alle Themen rund um die Beihilfe schnell und unkompliziert geklärt werden. Die Antragsstellung kann durch die App „Meine Gesundheit“ unkompliziert und zügig erfolgen. Ein weiterer Vorteil ergibt sich für alle, die bei uns privat krankenversichert und beihilfeberechtigt sind. Denn sie können mit einem sogenannten Kombiantrag die Beihilfe und die private Krankenversicherung in einem Vorgang zur Abrechnung geben.
Betriebliche Altersvorsorge.
Seit Jahren sinkt das Rentenniveau in Deutschland – und aufgrund der demografischen Entwicklung wird es auch in Zukunft weiter abnehmen. So wird die Netto-Standardrente im Jahr 2030 laut aktuellen Prognosen nur noch knapp 45 Prozent des durchschnittlichen Jahresentgelts betragen.
Aus diesem Grund ist es wichtiger denn je, privat und betrieblich für das Alter vorzusorgen. Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung ermöglicht den Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst, eine staatlich geförderte Altersversorgung über Sonderkonditionen aufzubauen – und das steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Versicherungskammer Bayern ist im Bereich der Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst ein langjähriger und verlässlicher Partner der Kommunen.
Das Angebot zur Entgeltumwandlung setzen wir durch exklusive Rahmenabkommen mit den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern, im Saarland und der Pfalz um. Bereits 85.000 Angestellte haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht und damit für sich und ihre Familien vorgesorgt. Über denselben Ansatz haben auch Angestellte der katholischen Kirche und beim Bayerischen Roten Kreuz die Möglichkeit, die Versorgungslücke im Alter durch den Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung zu schließen. Sie alle vertrauen dabei auf das langlaufende Versorgungsversprechen, das wir unseren Versicherten als solides und finanzstarkes Unternehmen geben können.
Wertermittlung.
Auch im Schadenfall bestens abgesichert.
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ihr Haus wird durch einen Brand oder ein Naturereignis teilweise oder sogar ganz zerstört. Sie verlieren nicht nur Ihr Eigentum, sondern müssen auch noch die Kosten für den Wiederaufbau tragen, da das Haus über die Wohngebäudeversicherung nicht ausreichend versichert war. Neben der Belastung durch die Beseitigung des Schadens entstehen Ihnen womöglich finanzielle Sorgen, die Sie Ihr weiteres Leben begleiten.
Auch für Kunden aus dem öffentlichen Bereich können in einem solchen Fall hohe Kosten entstehen, weshalb auch diese ausreichend abgesichert sein sollten. Daher bieten wir die Wertermittlung von Gebäuden an.
Expertenwissen.
Die Direktionsbevollmächtigten nehmen vor Ort die Rahmendaten auf und dokumentieren den errechneten Wert. Für schwierige Konstellationen, z.B. bei Denkmalschutz bzw. sehr großen oder komplexen Objekten, stehen unsere Sachverständigen aus dem Riskmanagement mit vertieftem Fachwissen zur Verfügung.
Wert 1914.
Zur Bestimmung der korrekten Versicherungssumme sowie für die Berechnung der Prämie nutzen wir den sogenannten Wert 1914. Hierbei handelt es sich um eine noch heute gebräuchliche Rechengröße der Versicherungswirtschaft, welche den Gebäudewert der Immobilie im Jahr 1914 in Goldmark angibt. Grund für die Referenz auf das Jahr 1914 ist der Umstand, dass es in diesem Jahr in Deutschland letztmalig vor dem 1. Weltkrieg stabile Baupreise gab und die Währung goldgedeckt war.
Neuwertermittlung.
Der Gebäudewert im Jahr 1914 wird anschließend mit der aktuellen Baukostenrichtzahl hochgerechnet, um auf diese Weise den Neuwert der Immobilie zu ermitteln. Der Neuwert bildet die Summe ab, die notwendig ist, um ein völlig zerstörtes Gebäude nach einem Schadenereignis – etwa einem Brand – in gleicher Art und Güte wieder aufzubauen. Durch die jährliche Anpassung der Baukostenrichtzahl werden Baukostensteigerungen automatisch berücksichtigt. Falls jedoch An- oder Umbauten oder andere wertsteigernde Maßnahmen am Gebäude vorgenommen werden, muss zwingend eine neue Wertermittlung durchgeführt werden. Andernfalls besteht die Gefahr einer Unterversicherung, die im Schadenfall zu Kürzungen führen kann.
Risikoidentifizierung.
Wir bedienen uns bei der Durchführung der Wertermittlungen auch innovativer digitaler Lösungen. So setzen wir beispielsweise Drohnen ein, die Bild- und Videoaufnahmen liefern. Dadurch können Gebäudemerkmale noch exakter erfasst werden. Zudem können dank der Aufnahmen mögliche Gefahrenquellen, etwa Brandgefahren oder beschädigte Dächer, leicht identifiziert werden. Im Zuge dieses Verfahrens werden im Wertgutachten Empfehlungen ausgesprochen, die das Risiko möglicher Schäden minimieren sollen.
Der große Mehrwehrt einer regelmäßigen Wertermittlung für eine öffentliche Einrichtung besteht somit darin, dass die Kosten für die potenzielle Wiederherstellung eines Gebäudes nach einem Schadenereignis entsprechend der zuvor ermittelten Versicherungssumme vollständig durch die Versicherung gedeckt werden. Dieses wurde beispielsweise bei den Bränden von denkmalgeschützten Rathäusern in den letzten Jahren deutlich.
Haftungsrechtliche und technische Beratung.
Im Rahmen der Kommunalen Haftpflichtversicherung bieten wir den Kommunen umfangreiche haftungsrechtliche Beratungen an. Diese eignen sich insbesondere für Präventivmaßnahmen zur Vermeidung von Haftungsrisiken im Bereich der Verkehrssicherungspflichten.
Unsere Betreuung umfasst im Wesentlichen folgende Themen:
- Verkehrssicherer Zustand der Straßen, Wege und Plätze
- Winterdienst/Räum- und Streupflichten
- Sichere Spielplätze, Kindergärten, Schulen und Friedhöfe
- Sichere Sport- und Freizeiteinrichtungen
- Verkehrsschilder, sichere Bäume
Des Weiteren können unterschiedliche ingenieurstechnische Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden. Die Unterstützung zielt auch hier insbesondere auf Schadenverhütung und erfolgt durch eigene Fachkräfte oder entsprechend beauftragte, qualifizierte Dritte. Die technische Beratung umfasst folgende Themen:
- Anforderungen an den Brandschutz im Rahmen von Neu- und Umbaumaßnahmen sowie im laufenden Betrieb
- Einbruch-/Diebstahlschutz und Prüfung von Sicherungskonzepten
- Alarmübertragung und -technik
- Hochwasser/Überschwemmung und gravitative Naturgefahren (z.B. Rutschungen, Murgang, Steinschlag) und meteorologische Naturgefahren (Sturm/Orkan, Hagel, Schneedruck, heftige Niederschläge)
- Smart Building
Außerdem halten wir eine Vielzahl von Fach- und Informationsbroschüren bereit.
Holz prüfen: Maibäume und andere
Holzobjekte sichern.
Da Holz im Laufe der Zeit morsch wird und dadurch seine Standfestigkeit verlieren kann, sollten Maibäume sowie andere Objekte aus Holz – etwa Spielgeräte, Brückengeländer oder Lärmschutzwände – regelmäßig hinsichtlich ihrer Standsicherheit und Unversehrtheit überprüft werden. Neben einer Einführung zum Begriff Holz werden in diesem Seminar Informationen zu den haftungsrechtlichen Gegebenheiten sowie zu den Stärken, Eigenheiten und Grenzen von Holz vermittelt. Weitere Themen sind Holzwerkstoffe, die Wahl der richtigen Holzart, möglicher Befall bzw. Schäden durch Pilze, Insekten und Feuer sowie entsprechende Schutzmaßnahmen.
Kommunaler Winterdienst: rechtliche Anforderungen und praktische Durchführung.
Mit Einsetzen der ersten Schneefälle beschäftigt die Kommunen jedes Jahr aufs Neue die Frage, wie der kommunale Winterdienst zu organisieren ist bzw. wann, wo und wie die Straßen geräumt und gestreut werden müssen. Das Seminar vermittelt relevante und wertvolle Inhalte ‑ Wesen und Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung:
- Arbeitsunfall – Wegeunfall – Berufskrankheit
- Arbeitszeiten/Lenkzeiten/Berufskraftfahrer-Verordnung
- Überladung von Räum- und Streufahrzeugen
- Kennzeichnung von Winterdienstfahrzeugen
- Sonderrechte im Straßenverkehr
- Aufstellung eines Räum- und Streuplanes
- Streumitteleinsatz
- Rechtliche Grundlagen der Räum- und Streupflicht
- Zeitliche Grenzen/tatsächliche Grenzen
- Pflichten gegenüber dem Fahr- und Fußgängerverkehr
- Übertragung von Sicherungspflichten auf Privatfirmen bzw. Anlieger
Feuerbeschau.
Seit 1999 obliegt den Gemeinden die Feuerbeschau und deren Durchführung. Inhaltlich bildet dieses Seminar die gesetzlichen Grundlagen ab, zeigt Vorschläge zur Vorbereitung und Durchführung der Feuerbeschau auf und gibt Informationen zur Beseitigung von Mängeln. Im Rahmen von geführten Rundgängen wird das theoretisch vermittelte Wissen an einem praktischen Beispiel vertieft.
Spielplätze prüfen: rechtliche Anforderungen und praktische Durchführung.
Die Errichtung und regelmäßige Wartung von Kinderspielplätzen gehören mit zu den wichtigsten Aufgaben der Kommunen. Da die Nutzer dieser Anlagen hauptsächlich kleine Kinder sind, werden von der Rechtsprechung besonders hohe Anforderungen an die Sicherheit und den Zustand der Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen gestellt. Die Inhalte dieses Fachseminars sollen dabei helfen, die Anforderungen an die haftungsrechtliche Organisation und die regelmäßigen Kontrollen kennen und umsetzen zu lernen. Neben den Gefahren auf Spielplätzen und den Eigentümerpflichten wird die Entwicklung der Spielplatznormen näher behandelt. Darüber hinaus werden Informationen zur Kontrolle, Wartung und periodischen Inspektion von Spielplätzen, inkl. Inspektionsplan und Dokumentation, sowie zu Sicherheitsvorschriften und -normen bereitgestellt.
Sachschutz und Sicherheit in Schulen.
Im Seminar werden im Wesentlichen zwei Themen abgedeckt:
- Brandschutz: Verantwortung für den Brandschutz in Schulen; Brandschutzprobleme im schulischen Alltag und Lösungsansätze; Blitz-und Überspannungsschutz an Schulen
- Einbruchschutz/Notruf-Service-Leitstelle: Präventivmaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit; technische Umsetzungsmöglichkeiten zur Aufschaltung von Gefahrenmeldungen auf eine Notruf-Service-Leitstelle; Vorstellung der Notruf-Service-Leitstelle der Versicherungskammer Bayern
Information und Unterstützung in Gremien und Sitzungen.
Uns ist wichtig, sowohl langjährige als auch neue Amtsinhaber zu unterstützen. Soweit gewünscht, nehmen unsere Fachleute gerne an Gremiensitzungen, etwa an Gemeinde- oder Stadtratssitzungen, oder Dienstbesprechungen, z.B. Bürgermeister-Dienstbesprechungen auf Landkreisebene, teil.
Häufig wird dabei über aktuelle Themen oder Neuerungen rund um den Versicherungsschutz berichtet. Bei der Themenwahl orientieren wir uns stets an den individuellen Wünschen der jeweiligen Kommune oder teilnehmenden Personen. So können die Bedürfnisse direkt vor Ort erfasst und gemeinsam entsprechende Lösungsansätze entwickelt werden.
Von Anfang an bestens begleitet.
In Bayern und der Pfalz sind mehrere Zehntausend Mandatsträger als Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie als Stadt-, Kreistags- und Gemeinderatsmitglieder tätig. Viele von ihnen übernahmen erstmals ein Mandat und waren von heute auf morgen mit neuen, komplexen kommunalen Aufgaben konfrontiert.
Einführung von Mandatsträgern und kommunalen Angestellten in Versicherungsthemen.
Regelmäßig nach Kommunalwahlen laden wir die neu gewählten Mandatsträger zu Informationsveranstaltungen vor Ort ein, um sie über das Thema „Versicherungsschutz für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister“ zu informieren. Zudem erfahren sie Wissenswertes über persönliche Haftungsrisiken und -maßstäbe im Öffentlichen Dienst und über die persönliche Absicherung im Zusammenhang mit der Beihilfe.
Des Weiteren führen wir auch die für die Bearbeitung der Versicherungsangelegenheiten neu benannten kommunalen Mitarbeitenden in ihre neuen Aufgaben ein. In persönlichen Gesprächen, Veranstaltungen oder Schulungen werden relevante Informationen zum Versicherungsschutz vermittelt.
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